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WEG Abnahme - Vorbereitung und Durchführung

In diesem Beitrag möchte ich gerne eine optimal vorbereitete WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)- Begehung erläutern.


Aber zuerst einmal:


Was genau ist eine WEG Abnahme?

Es handelt sich um genau zu sein, eine Behung der Gemeinschaftflächen eines Projekts; die Begriffgleichkeit "Abnahme" ist - um genau zu sein - nicht korrekt. Nach dieser Begehung wird seitens des Gutachters lediglich eine Abnahmeempfehlung ausgesprochen. Die Abnahme erfolgt seitens der Eigentümer undzwar, entsprechend der prozentualen Aufteilung gem. Aufteilungserklärung, welche im Zuge der Beurkundung ebenfalls Anlage zum Notarvertrag war.


Was sind Gemeinschaftsflächen?

Unter Gemeinschaftsflächen versteht man Bauteile, welche nicht dem Sondereigentum angehören, z.B.:

  • Fassade

  • Dach

  • Fenster

  • konstruktive und zur Erhaltung des Baufwerks notw. Bauteile (tragende Wände, Versorgungsschächte, Sammelleitungen etc.)

  • Tiefgaragen

  • Treppenhäuser

  • Außenanalgen wie Hof / Garten

Eine ideale Vorgehensweise zur Durchführung einer WEG Abnahme ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt:

Prozess zur Planung eines WEG-Begehungstermin mit Blick auf Vorbegehung und Abhame des Sondereigentums
Darstellung eines optimalen WEG-Begehungsprozess

Diese sagt aus, dass die WEG-Begehung bestimmte Abhängigkeiten besitzt, damit man die korrekt taktet.

Die WEG Begehung sollte...

  1. ... nach der Vorbegehung des Sondereigentums (SE) stattfinden undzwar wenn eine Mangelabarbeitung der Vorbegehung schon ersichtlich ist, um den Kunden positive Ergebnisse zeigen zu können

  2. ... vor der Abnahme des Sondereigentums (SE) stattfinden undzwar soweit vor der SE Abnahme, sodass auch das Protokoll und damit eingehend hoffentlich die Empfehlung zur Abnahme vom WEG Gutachter vorhanden ist

  3. zum Zeitpunkt der SE Abnahme sollten weitesgehend die Mängel in den Bereichen der jeweiligen bezogenen Wohnung abgearbeitet worden sein ansonsten werden die Nutzer durch Handwerker unnötig gestört / belästigt


Ziel ist es unbedingt, dass eine Abnahmeempfehlung des WEG Gutachters zum Zeipunkt der SE Abnahme vorhanden ist, sodass der Erwerber im Zuge seiner Wohnung auch den Anteil des Gemeinschaftseigentums mit abnimmt. Nur dann ist auch die Freigabe der letzten Schlussrate fällig.


Sie stehen vor dem Ende eines Projektes und wollen eine ordentliche und professionelle WEG Abnahme / Begehung vorbereiten? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen mit einem passenden und soliden Konzept, mit dem Sie erfolgreich Ihr Projekt abschließen.

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