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Neubau nach Bestand als Baugenehmigungsauflage


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In mehreren meiner zuvor erfolgreich absolvierten Bauvorhaben gab es seitens der Baubehörde - aufgrund vom Denkmalschutz - die Auflage, sich bei der Planung des Neubaus an den vorherigen Bestand zu orientieren. Dies war auch der Fall im Bauvorhaben Flora Block 5-7 wo ich als Kundenbetreuer in der Bauleitung mitwirkte. Schon bereits in der Entwicklungsphase konnte ich meine Erfahrungswerte mit ins Projekt einfließen lassen. Während der Entwicklung waren die strengen Auflagen an den vorherigen Bestand einer Elektro-Keramik-Fabrik entweder einzuhalten oder das vorhandene Gebäude (Block 5) kernzusanieren.


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Nach einer statischen Berechnung hätte der Bestand aber jedoch die Lasten nicht tragen können, sodass man sich gegen eine Sanierung entschieden hat. Viele Kriterien mussten aber daher in die Konzeptionierung integriert werden; nachfolgend einige Punkte:

  • die Raumhöhe war loftähnlich auf über 3m lichte Raumhöhe einzuplanen

  • Fenster aus Alumium (Block 5.1) und Holz (Block 5.2)

  • Aluminiumfaschen um die Fenster herum

  • Glasabsturzsicherung an bodentiefen Fenstern

  • Fassaden müssten mit Riemchen ausgeführt werden

  • konrekte Farbwahlabstimmung mit der Baubehörde

Das Ergebnis können Sie hier nachlesen.


Sie besitzen ebenfalls strenge Auflagen vom Amt für Ihre Baugenehmigung oder benötigen einfach einen erfahrenen Experten zur Unterstützung der Bauausführung? Kontaktieren Sie uns mit Hilfe der Kommentarfunktion, der Chatfunktion oder schreibenSie uns einfach eine Email.

 
 
 

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