Neubau nach Bestand als Baugenehmigungsauflage
- Herr F. Hasan

- 22. Okt. 2024
- 1 Min. Lesezeit

In mehreren meiner zuvor erfolgreich absolvierten Bauvorhaben gab es seitens der Baubehörde - aufgrund vom Denkmalschutz - die Auflage, sich bei der Planung des Neubaus an den vorherigen Bestand zu orientieren. Dies war auch der Fall im Bauvorhaben Flora Block 5-7 wo ich als Kundenbetreuer in der Bauleitung mitwirkte. Schon bereits in der Entwicklungsphase konnte ich meine Erfahrungswerte mit ins Projekt einfließen lassen. Während der Entwicklung waren die strengen Auflagen an den vorherigen Bestand einer Elektro-Keramik-Fabrik entweder einzuhalten oder das vorhandene Gebäude (Block 5) kernzusanieren.

Nach einer statischen Berechnung hätte der Bestand aber jedoch die Lasten nicht tragen können, sodass man sich gegen eine Sanierung entschieden hat. Viele Kriterien mussten aber daher in die Konzeptionierung integriert werden; nachfolgend einige Punkte:
die Raumhöhe war loftähnlich auf über 3m lichte Raumhöhe einzuplanen
Fenster aus Alumium (Block 5.1) und Holz (Block 5.2)
Aluminiumfaschen um die Fenster herum
Glasabsturzsicherung an bodentiefen Fenstern
Fassaden müssten mit Riemchen ausgeführt werden
konrekte Farbwahlabstimmung mit der Baubehörde
Das Ergebnis können Sie hier nachlesen.
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