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Auftragsvergabe im Wohnungsbau - Dacharbeiten


In diesem Beitrag will ich einige Tipps zur Vorbereitung einer korrekten Auftragsvergabe im Gewerk Dachbau auflisten. Ich war 12 Jahre lang als Bauleiter in einem großen Konzern tätig und kann daher immer wiederkehrende Fehler, welche in der Vertragsvergabe getätigt werden, sehr präzise definieren.

Diese Liste ist natürlich nicht für jeden Fall 1 zu 1 übertragbar, jedoch soll es eher dazu dienen, an meine Gedankengänge anzuknüpfen und weiterzuverfolgen.


Ausschreibung:

Maßgebend für eine ordentliche Ausschreibung für dieses Gewerk ist eine fortgeschrittene Architektenplanung. Sofern vom Bauherrn keine konkreten Angaben gemacht werden, geht es im Dachbau überwiegend um die Funktionalität zu einem dichten Bauwerk. Weitere Leistungen, wie beispielsweise Balkonaufbau ist ebenfalls dem Gewerk Dachbau zugeordnet. Im Zuge der Ausschreibung sollte man sich genaue Gedanken zum systemkonformen Regenwasserabfluss machen, da die meisten Produkte oftmals nur im jeweiligen Konzept ihre volle Leistung erbringen können.


Auftragsvergabe:

Je nach Dimension des Bauvorhabens ist auf die Vollständigkeit der übermittelten

Unterlagen zu achten, darunter zu verstehen sind folgende Punkte:

  • Stand der übergebenen Unterlagen (am besten eine Planstandliste erstellen)

  • Überprüfung der ermittelten Dachflächen auf Plausibilität

  • Abdichtungsvarianten bei Fensteranschlüssen (Flüssigkunststoff!)

  • Definition vom Balkonbelag und des darunterliegenden Aufbaus (Stelzen oder Kies)

  • Bindung von bestimmten Produkten und dessen Kompatibilitätssystemen

Ausführung:

Die überwiegende Leistung des Dachbau's wird vor Ort auf der Baustelle hergestellt, daher ist eine gute Witterung bei Taktung der Arbeiten so maßgebend. Folgende Arbeiten sollten im Zuge der Ausführung überprüft werden:

  • Überlappungslängen von Abdichtungsbahnen

  • Wärmedämmkoeffizient bei Dämmarbeiten

  • Gefälleplan und Regenwasserkonzept

  • Verarbeitung von Flüssigkunststoffen (Überlappungslängen)

  • systemkonforme Einhaltung von Produkten wie Regenwasserrohr, Dach - und Balkoneinläufen

  • Kranzaufbau von Lichtkuppeln, sowie deren Aufschlagrichtung (Wetterrichtung beachten)

Abnahme:

Im Zuge einer Abnahme sollten folgende Sachverhalte überprüft werden:

  • Flutungsversuch der Dachflächen

  • sichtbare Beschädigungen an Abdichtungen

  • beschädigte Nebengewerke in Nähe von Flammarbeiten (Fenster, Rollladenschienen)

  • Zuschnitt von Balkonsteinplatten (min. > 1/3 der Fläche)

  • bei Ausführung von Brandwänden unbedingt auf die nichtbrennbare Materialbeschaffenheit achten (keine Dachpappe verw.)

Aufgrund der Komplexität des Gewerkes ist ein starkes Bauleiterteam erforderlich, welches sich in den einzelnen Kompetenzen und Aufgabengebieten ergänzt und harmonisiert. Der Baustellenverantwortliche sollte stets die Möglichkeit haben, Fachkompetenz nach Rat befragen zu können.

Falls Fragen bestehen, können Sie gerne die Kommentarfunktion oder eine direkte Email an uns senden. Wir versuchen so schnell wie möglich weiterzuhelfen.

 
 
 

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